03.11.09, 20 Uhr, Infoladen, Ludwigstr. 37, Halle/S.
"Keine Bewegung! Die Residenzpflichtgesetze für Flüchtlinge - eine Bestandsaufnahme"
Vortrag von Beate Selders & regionalen Flüchtlingen
Die Sozialwissenschaftlerin Beate Selders, stellte nach umfangreichen Recherchen in Brandenburg und anderen Bundesländern die alltäglichen Auswirkungen der so genannten Residenzpflicht dar. Nach dieser Vorschrift ist es Asylsuchenden und Geduldeten untersagt, ohne schriftliche Erlaubnis den Wirkungskreis der zuständigen Ausländerbehörde zu verlassen. Verstoßen sie dagegen, so machen sie sich strafbar und werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen belegt.
Mit zahlreichen Fallbeispielen und Informationen aus erster Hand werden in der Broschüre die inhumanen und sozial schädlichen Lebenseinschränkungen durch diese Regelung veranschaulicht. Besonders gravierend ist die Situation im Landkreis Uckermark, wo nach Recherchen von Selders 48 % der Aufgriffe wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht in Brandenburg erfolgen. Mit den Worten "Du bist kein Tourist" verweigerte die Ausländerbehörde in Prenzlau Z. L., einem Asylbewerber aus Kamerun, wiederholt einen "Urlaubsschein", wie die Verlassenserlaubnis im Jargon genannt wird. Fünf Mal wurde Z. L. bisher mit Strafen belegt. So wie ihm geht es Tausenden.
Die Autorin kommt zum Schluss, dass diese weithin unbekannte Vorschrift eine Menschenrechtsverletzung darstellt. "Wenn einer Gruppe von Menschen elementare Grundrechte verweigert werden," so Selders, "nimmt die Demokratie Schaden." Als Lösung komme nur die ersatzlose Abschaffung dieser Regelung in Frage.
Felix Otto
Ein besonders drastischer Fall ist die 6 monatige Inhaftierung wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht und anschließende Abschiebung von Felix Otto am 25.08.09 von Thüringen in den Kamerun.
Felix wurde am 31.03.09 auf der Autobahn zwischen Erfurt und Jena verhaftet. Er mußte eine Haftstrafe in der JVA Suhl-Goldlauter antreten, die ein Richter bereits wegen vorheriger Verstöße gegen die sogenannte Residenzpflicht auf Bewährung erlassen hatte. Obendrein konnte die Ausländerbehörde des Saale-Orla-Kreis ein Papier zur Abschiebung in den Kamerun erhalten. Am 15. Juli fand vor dem Amtsgericht Suhl ein Prozess statt, damit die Ausländerbehörde Felix nach der Haft abschieben kann. Er selbst wurde zwei Tage vorher von dem Prozess unterrichtet, sein Anwalt gar nicht. Felix Otto wurde in Hand- und Fußfesseln vorgeführt. Das Amtsgericht hielt die Abschiebung wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht für rechtmäßig.
Das "Reisepapier" galt bis zum 3. September. Ab dem 20. August wurde Felix Otto in einer Einzelzelle permanent gefessellt, er sei Selbstmord gefährdet - aber abschiebbar. Kontakt zur Aussenwelt und Anwältin wurde möglichst unterbunden. Er berichtete von der Polizei in Haft mißhandelt worden zu sein.
Am 25. August wurde Felix Otto in den Kamerun mit einer Air France Maschine abgeschoben.
Die Residenzpflicht wird nicht nur in Thüringen und Brandenburg von den hiesigen Behörden angewandt:
• 02.07.09, Verhängnisvolle Besuche bei Freunden, Ein Bürgerkriegsflüchtling aus Sierra Leone wird zum "kriminellen Ausländer" erklärt, weil er Freunde in München besuchte. Die Ausländerbehörde verweigert ihm daher nach zehn Jahren in Deutschland das Bleiberecht und will ihn abschieben telopolis
• Bericht zum Residenzpflichtprozess gegen togoischen Flüchtling am 18.08.08 in Halle mehr lesen
• Prozess wegen Residenzpflichtverstoß in HBS 07.11.05 Amtsgericht Halberstadt mehr lesen
Homepage zum Buch Keine Bewegung! Die Residenzpflichtgesetze für Flüchtlinge - eine Bestandsaufnahme
Flüchtlingsrat Brandenburg / Humanistische Union
Rezension / Interview:
iz3w-Rezension Der Landkreis als Gefängnis
ak 540 Die Absicht ist, die Verfügbarkeit sicherzustellen - Interview über das Residenzpflichtgesetz und seine Auswirkungen