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Pressemitteilung

Prozess gegen die Einweisung eines Flüchtlings in die Zentrale Abschiebestelle

Erster Prozesstag skandalös verlaufen

Übersetzung völlig unzureichend - Befangenheitsantrag gegen Richter J. abgelehnt

Seit März 2002 verpflichtet eine Wohnsitzauflage den Flüchtling Herrn T. dazu, in der Zentralen Ab­schiebestelle in Halberstadt zu leben. Diese befindet sich zusammen mit der ZASt (Zentrale Anlauf­stelle für neu angekommene Flüchtlinge) auf einem ehemaligen Kasernengelände 7 km außerhalb von Halberstadt. Hierhin werden von den Landkreisen abgelehnte Asylbewerber eingewiesen, die nicht abgeschoben werden können. Psychischer Druck und soziale Ausgrenzung sollen die Flüchtlinge zur Ausreise bringen. Mit der Einweisung verlieren sie die sozialen Kontakte, die sie sich an ihren bisheri­gen Aufenthaltsorten aufgebaut hatten. Sie erhalten kein Geld und dürfen nicht arbeiten. Duldungen werden ihnen meist nur für ein bis zwei Tage, maximal für zwei Wochen ausgestellt. Die Unterbringung in der Abschiebestelle ist zeitlich nicht begrenzt. Psychische Schäden sind häufig die Folge dieser Lebensbedingungen, so auch im Falle von Herrn T..

Seit vier Jahren muss Herr T. in der Abschiebestelle in Halberstadt leben. Da er zunächst nichts von der Möglichkeit wusste Rechtsmittel einzulegen, reichte er erst im Jahr 2004 mit Hilfe einer Anwältin Klage gegen die Einweisung ein. Zwei Jahre dauerte es, bis die Verhandlung seiner Klage am 20.03.06 vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg begann. Der Kläger wurde durch seine Anwältin Frau W. vertreten; die Be­klagte, die Ausländerbehörde Bördekreis, durch Herrn W. Der erste Prozesstag dauerte fünf Stunden, ca. 60 Freundinnen und Freunde des Klägers saßen im Zuschauer­raum.

Entgegen des Rechtes des englischsprachigen Klägers auf eine wortwörtliche Überset­zung erhielt Herr T. vom gerichtlich bestellten Übersetzer nur grobe Zusammenfassungen. Der Richter Herr J. unternahm nichts dagegen. Der Hinweis der Anwältin des Klägers auf die Pflichten des vereidigten Übersetzers wurde nicht beachtet. Stattdessen drohte der Richter mehrfach den Zuschauerraum räumen zu lassen, nachdem von dort Proteste laut wurden. Auch eine Prozesserklärung des Klägers in englischer Sprache wurde sinn­entstellend übersetzt. Daraufhin beantragte die Anwältin Frau W. die Beiziehung einer anderen freiberuflichen Übersetzerin. Obwohl diese sogar unentgeltlich tätig geworden wäre, lehnte der Richter J. dies ab.

Zudem wurden sämtliche Beweisanträge der Klägerseite abgelehnt.

Nach einem Befangenheitsantrag gegen Richter J. wurde die Verhandlung vertagt. Dieser Antrag wurde inzwischen abgelehnt.

Der bisherige Prozessverlauf kann nur als skandalös bezeichnet werden! Daher ist es um so wichtiger den Prozess weiter zu beobachten. Offenbar kann nur die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ein faires Verfahren gewährleisten.

Der nächste Prozesstermin ist der 8. Mai 2006, Beginn 10 Uhr, Verwaltungsgericht Magdeburg, Schönebecker Str. 67a.

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