Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost (Dessau) muss Aktivist_in mit Schmerzensgeld
für Polizeigewalt bei 7. Oury-Jalloh-Gedenkdemonstration am 07.01.2012 entschädigen.
Nur durch den juristischen "Kniff" der "Einstellung wegen geringer Schuld" (§ 153) kann ein öffentlicher Prozess gegen zwei gewalttätige Polizisten verhindert werden.
Durch diese Form der Einstellung muß die Polzei eingestehen, dass zwei Polizisten rechtswidrig und gewalttätig am 07.01.2012 handelten. Die Polizeiführung konnte die beiden Gewalttäter in Uniform nicht mehr decken.
Zum Geschehen am 07.01.2012:
Die Polizei in Dessau greift zu Beginn der Demonstration den Demonstrationszug ohne Vorwarnung an. Diese wollte an die Ermordung von Oury Jalloh am 07.01.2005 in der Polizeidirektion Dessau erinnern.
Es laufen zu beginn der Demonstration ca. 10 Polizeibeamte auf zwei Demonstrationsteilnehmer_innen zu. Diese stehen, mit dem Rücken zu den Beamten und halten ein Transparent mit der Aufschrift "Oury Jalloh das war Mord". Ein_e Aktivist_in wurde bei diesem brutalen Angriff, durch zwei auf einem Polizeivideo identifizierte Polizisten, verletzt. Einer der Polizisten schlug mit seiner behandschuhten Faust ins Gesicht, ein anderer riss die/den Aktivist_in zu Boden. Ein nicht identifizierter Polizist, schlug in den Magen.
Gegen die zwei identifizierten Beamten wurde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Für die zugefügten Verletzungen mit Folgewirkung zahlt die Polizei aufgrund eines Vergleichs, der vor dem Landgericht Dessau-Roßlau geschlossen wurde, der Aktivist_in nun ein Schmerzensgeld.
Diese Schmerzensgeldzahlung durch die Polizei widerlegt die Darstellung der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau in ihrer Presseerklärung vom 17.07.2013, in der die Behauptung aufgestellt wurde, dass alle Maßnahmen rechtmäßig waren, die gewalttätigen Polizisten unschuldig sind und das gesamte Vorgehen keine Konsequenzen für sie hatte.
Ein Schmerzensgeld für eine_n Betroffene_n ist natürlich viel zu wenig und reicht nicht aus für diesen extrem gewalttätigen Polizeieinsatz am 07.01.2012. An diesem Tag wurden weitere Demonstrant_innen grundlos Verletzungen zugefügt. Anzeigen dieser Aktivist_innen wurde mit Gegenanzeigen von Seiten der Polizei beantwortet.
Oury Jalloh – das war Mord
PS. :
2 Prozesse gegen Aktivist_innen, die am 07.01.2012 durch gewalttätige Polizisten verletzt wurdeN und Anzeige stellten, versuchte die Staatsanwaltschaft Dessau zu führen. Beide Prozesse sind wegen fehlender bzw. zurückgehaltener Akten und Filmaufnahmen auf einen späteren Termin vertagt.
Mehr hierzu vom 30.04.2014 unter: the voice forum und vom 16.12.2013 unter: initiative oury jalloh