Urteil - Einweisung in die GU Möhlau

20.11.08 VG Dessau-Roßlau:
Die Einweisung eines Ausländers in eine Gemeinschaftsunterkunft durch eine Wohnsitzauflage zur Duldung setzt einzelfallbezogene Ermessenserwägungen voraus; die Maßnahme darf sich nicht als reine Sanktion möglichen Fehlverhaltens darstellen, sondern muss erkennen lassen, in welcher Weise die Unterbringung die Ausreise fördern soll; das Fehlen einer anderweitigen Unterbringungsmöglichkeit rechtfertigt nicht die Wohnsitzauflage.

Urteil - 3 A 115/08 DE - (9 S., M15118) link - pdf

Quelle: ASYLMAGAZIN 4/2009

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