Pressemitteilung: no lager halle, 31. Mai 2012

Kristina Khudoyan und ihre Töchter Layla und Asia sind von der Abschiebung bedroht

Die in Lutherstadt Wittenberg lebende Familie ist unmittelbar von der Abschiebung nach Georgien durch die zuständige Ausländerbehörde bedroht. Ein von der Familie Ende Mai gestellter Antrag bei der Härtefallkommission1 Sachsen-Anhalt ist die letzte Hoffnung, doch ein Bleiberecht und damit eine Perspektive in Deutschland zu erhalten.

Die 29-jährige Kristina Khudoyan lebt heute mit ihren beiden Töchtern in einer eigenen Wohnung in Wittenberg, die dort die Grundschule besuchen. Nach ihrer Ankunft in Deutschland lebte die Familie zuvor zwangsweise in der Zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge in Sachen-Anhalt (ZAST), in Zerbst und im Lager Möhlau.
Im Sommer 2009 ereignete sich für die gesamte Familie ein folgenschwerer Unfall. In der Nacht vom 30. Juni 2009 zog sich Frau Kudoyans Mann Azad Murad Hadji auf bis heute ungeklärten Umstände schwere Brandverletzungen zu. Er erlag zwei Wochen später, am 14. Juli, in einem Hallenser Krankenhaus seinen Verletzungen. Bis heute wurde nicht geklärt, ob er Opfer eines Brandanschlag mit fremdenfeindlichem Hintergrund wurde oder ob andere Umstände seine Verletzungen verursacht haben. Die Ermittlungen seitens der Polizei wurden ergebnislos eingestellt.
Offensichtlich erlitten Frau Khudoyan und ihre Töchter durch den Verlust des Mannes und Vaters eine starke Traumatisierung. In der Folgezeit litt Frau Khudoyan insbesondere vor allem unter der Unklarheit der Todesumstände. Sie musste ab diesem Zeitpunkt ihr Leben völlig neu strukturieren um sowohl die Probleme des Alltags als auch Komplikationen mit der Ausländerbehörde alleine bewältigen zu können. Durch den Umzug 2009 weg aus Möhlau in eine eigene Wohnung konnte Frau Khudoyan die Schwierigkeiten, die sich für sie als alleinerziehende Mutter ergaben mit Hilfe eines fürsorglichen, nachbarschaftlichem Umfeldes und mit Unterstützung erfolgreich meistern. In Wittenberg hat sie begonnen eine sichere Lebensgrundlage aufzubauen und für ihr Töchter ein Umfeld zu schaffen, in dem diese geschützt aufwachsen können.

Frau Khudoyan hat keine Berufsausbildung. In ihrem Heimatland Georgien haben viele Frauen durch das traditionelle Geschlechterverhältnis keine andere Wahl, als Hausfrau und Mutter zu sein. Alleinstehende Frauen und Witwen leben dort oft in extremer Armut. Auch Frau Khudoyan stünde vor dem Nichts, wenn sie nach Georgien abgeschoben werden würde. Aufgrund der Armut, die sie dort erwartet, besteht die dringende Befürchtung, dass die Familie ihres Mannes die Kinder zu sich nehmen wird. Davor hat Frau Khudoyan Angst, zumal Georgien für ihre Töchter ein fremdes Land ist – beide sind in Deutschland geboren, aufgewachsen und in einer deutschsprachigen Gemeinschaft sozialisiert und an sie gewöhnt. Eine Abschiebung und Entzug des gewohnten Lebensumfeldes könnte zu einer wiederholten Traumatisierung der Kinder führen. In Deutschland könnten die beiden dagegen in einem sicheren Umfeld mit der Unterstützung ihrer Mutter ihre schulische Ausbildung beenden.

Durch eine Abschiebung würde der Familie großes Leid angetan! Layla und Asia kennen Georgien nicht und fühlen sich in Wittenberg wohl, wo die Familie Freunde hat und bleiben möchte! Durch einen gesicherten Aufenthalt in der BRD könnte Kristina Khudoyan als allein stehende Frau sich und ihren Kindern eine Lebensperspektive aufbauen, die ihnen in Georgien bei einer Rückkehr verwehrt bleiben würde.
Aus menschlicher Sicht und unter Berücksichtigung dessen, wie gut sich die Familie in Wittenberg eingelebt hat, ist es wichtig, die Öffentlichkeit auf ihre Situation hinzuweisen und für ihr Bleiberecht einzustehen.

Gezeichnet no lager halle
Halle (Saale), den 31.5.2012

Mehr zur Härtefallkommission bei Wikipedia

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