Sondernewsletter vom 14.1.2009
Pressedienst des LSVD vom 09.Januar 2009:

Verwaltungsgericht: Lebenspartner darf nicht abgeschoben werden.

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Magdeburg durch
einstweilige Anordnung vom 22. Dezember 2008 die Abschiebung von Nico P. vorerst verhindert.

Dazu erklärt Martin Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und des LSVD Sachsen-Anhalt:

Der LSVD freut sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg, das damit eine Abschiebung von Nico P. bis zum Abschluss des behördlichen Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verhindert. Aus der Begründung des Beschlusses geht hervor, dass das Gericht die Abschiebungsandrohung des Landkreises Jerichower Land vom 4. November 2008 ebenso wie die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und insbesondere des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für nicht rechtmäßig ansieht. Es verweist dabei auf Art. 8 EMRK, auf besonders schutzwürdige soziale Beziehungen nach Art. 6 GG und auf § 56 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG, das den Ausweisungsschutz auf Lebenspartner erweitert.

Das Verwaltungsgericht rügt die Androhung der Abschiebung von Nico P. durch die Ausländerbehörde des Jerichower Landes, da die Behörde die erforderliche Verhältnismäßigkeitsentscheidung nicht durchgeführt habe und teilt auch nicht deren Auffassung, dass es sich bei der Lebenspartnerschaft von Nico und Daniela um eine "Scheinpartnerschaft" handele.
Der LSVD begrüßt diese Entscheidung, da sie deutlich macht, dass schutzwürdige Interessen von eingetragenen Lebenspartnern durch die Behörden genauso zu berücksichtigen sind wie von Eheleuten. Nico lebt sei 2003 als geduldeter Asylsuchender in Deutschland. Seit 2007 ist er durch eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit seiner transsexuellen Partnerin Daniela verbunden, die rechtlich nicht als Frau anerkannt wird. Die Ausländerbehörde des Jerichower Landes hatte am 04.11.2008 die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Nico abgelehnt und seine Abschiebung zum 15.12.2008 angedroht.

Quelle: LSVD Sachsen-Anhalt

ältere Pressemitteilungen vom LSVD Sachsen-Anhalt zu Nico:
• Erklärung des LSVD Sachsen-Anhalt vom 23.09.2008 zur fortgesetzten Weigerung der Ausländerbehörde in Burg, der Wohnsitzverlagerung von Nico Pehounde zuzustimmen link
• Vorurteile der Burger Ausländerbehörde? vom 10.9.2008 link
• Presseerklärungen zum Prozessbeginn, zur Einstellung des Prozesses gegen den aus Benin stammenden Asylbewerber Nico Pehounde sowie zur Begründung der Prozesseinstellung.

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