Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/04
Magdeburg, den 18. Januar 2004
Innenminister Klaus Jeziorsky: Zentrale Unterbringung ausreisepflichtiger Ausländer hat sich bewährt und wird fortgeführt.
Nach eingehender Prüfung hat Innenminister Klaus Jeziorsky festgelegt, dass die zentrale Unterbringung ausreisepflichtiger ausländischer Bürger in Halberstadt weitergeführt wird.
"Grundgedanke der zentralen Unterbringung ist eine Kombination aus sozialer Betreuung und ausländerrechtlicher Beratung, insbesondere über Programme zur Unterstützung freiwilliger Rückkehr, die durch Sozialarbeiter und Dolmetscher erfolgt und bei dezentraler Unterbringung in den kreisfreien Städten und Landkreisen so nicht gewährleistet werden könnte", so der Innenminister. Den Ausländern solle verdeutlicht werden, dass durch die Ausreisepflicht keine Aufenthaltsperspektive in Deutschland und damit keine Alternative zur Ausreise bestehe. Jeziorsky: "Einige ausreisepflichtige Ausländer kommen ihrer Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Pass-Ersatz-Papieren nicht nach. Dadurch können aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden. Aus diesen Gründen und auch als Zeichen, dass die Nichtmitwirkung bei der Pass-Ersatz-Beschaffung nicht toleriert wird, wurde im Januar 2002 ein Modellprojekt in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (in Halberstadt gestartet, um das Verfahren zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit zu intensivieren." Bis zu 100 ledige männliche Personen, die sich beharrlich weigern, an der Pass-Ersatz-Beschaffung mitzuwirken, sollen hier untergebracht werden. Zwischenzeitlich wurde der unterzubringende Personenkreis auf kinderlose Ehepaare erweitert."
Mit Rücksicht auf die übrigen Bewohner der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt und zur Vermeidung eines Konfliktpotentials im Umfeld der Anlaufstelle seien Straftäter und zu Gewalttätigkeiten neigende Personen von der Unterbringung ausgenommen. Ausreisepflichtige Ausländer aus Herkunftsländern, in die zur Zeit aus tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden kann, werden ebenfalls nicht der Einrichtung zugewiesen. Seit Beginn des Modellprojektes wurden der Einrichtung 106 Ausländer (Stand Oktober 2003) durch die Ausländerbehörden zugewiesen. Davon sind nach der Zuweisung bis zum Stichtag 52 Personen freiwillig ausgereist bzw. untergetaucht. Des Weiteren sind 8 vollzogene Abschiebungen nach Identitätsfeststellungen und 9 Identitätsfeststellungen als Voraussetzung für weitere Abschiebungen zu verzeichnen.
Insgesamt sei festzustellen, dass das Grundanliegen, die Verbesserung des Verfahrens zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit, durch die zentrale Unterbringung wesentlich gefördert werde, unterstrich der Minister. Aus dieser Situation heraus sei es bedeutend leichter als bei der Unterbringung in den kreisfreien Städten und Landkreisen, Maßnahmen zur Identitätsfeststellung umzusetzen. Dieses um so mehr, als den Kommunen das dafür erforderliche Fachpersonal nicht zur Verfügung stehe. Auch der Landkreis Halberstadt als die unmittelbar betroffene Kommune bewerte in seinem Erfahrungsbericht das Projekt als wichtigen Schritt zur Klärung der Identität ausreisepflichtiger Ausländer und trete für eine Weiterführung der Maßnahme ein.
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