Ein Dokument der Gleichgültigkeit und Verachtung der Situation der Menschen in dem sogenannten Ausreisezentrum. Schon die Anrede, Frau, zeigt wie intensiv sich der Petitionsausschuss mit der Situation befasst hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt waren ausschließlich ledige Männer im „Ausreisezentrum“. Der Name wurde natürlich auch falsch geschrieben. Ansonsten wurden die Angaben des Innenministeriums einfach eins zu eins umgesetzt. Nicht eine Angabe wurde überprüft. Im letzten Abschnitt wird es dann ganz zynisch. Hier werden Behauptungen aufgestellt, für die keine Beweise erbracht werden. Ein Gespräch mit den Menschen aus dem „Ausreisezentrum“fand nicht statt.

„Lassen Sie sich doch endlich abschieben und all ihre Probleme sind gelöst“, so könnte mensch, die Antwort des Ausschusses zusammenfassen.


23.Januar 2004
Bescheid zu Ihrer Petition Nr.4-1/257
Schließung ZAST
Sehr geehrte Frau L.T.,

der Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen/Anhalt hat ihre Petition in seiner 32. Sitzung am 15.Januar 2004 behandelt. Im Ergebnis der Beratung wird Ihnen dieser Bescheid übermittelt.

Außerdem wird die Petition mit einer Beschlussempfehlung an den Landtag zur Beratung im Plenum überwiesen. Sollten sich daraus neue Erkenntnisse ergeben, erhalten Sie einen Nachtrag zu dem vorliegenden Bescheid.

Ansonsten wird Ihre Petition mit diesem Bescheid für erledigt erklärt.

Der Petitionsausschuss hat sich von der Landesregierung in ihrer Petitionssache berichten lassen.

Sie sowie die Mitunterzeichner der Petition bitten, sich für die Schließung der „Ausreiseeinrichtung“in der GU-ZAST einzusetzen. Hintergrund der Bitte ist Ihr persönliches Anliegen, den Aufenthalt in der GU-ZAST und die damit einhergehenden Einschränkungen zu beenden.

In der GU-ZAST werden auf der Grundlage des Erlaasses vom 20.November 2001 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die sich durch Verschleierung ihrer Identität bzw. Staatsangehörigkeit beharrlich weigern, an der Pass-Ersatz-Beschaffung mitzuwirken, zentral untergebracht, um das Verfahren zur Feststellung der Personen und Staatsangehörigkeit zur Beschaffung von Heimreisedokumenten zu intensivieren.

Sie sowie die Mitunterzeichner der Petition gehören dem in dem Erlass bestimmten Personenkreis an. Botschaftsvorführungen bei den Botschaften der jeweils als Heimatland angegebenen Länder sowie Sprachgutachten ergaben in allen Fällen, dass die behauptete Staatsangehörigkeit nicht zutrifft.

Bei der zentralen Unterbringung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern handelt sich es sich um ein legitimes in der Länderhoheit liegendes Mittel, um zielgerichtete behördliche Maßnahmen zur Beschaffung von für die Ausreise erforderlichen Heimreisedokumenten durchführen zu können. Die Unterbringung erfolgt in einer frei zugänglichen Gemeinschaftsunterkunft unter Beachtung aller ausländer- und leistungsrechtlicher Ansprüche der Betroffenen.

Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes wird in der GU-ZAST durch Sachleistungen gedeckt. Ein monatlicher Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des Lebens( Taschengeld) wird nicht gewährt, da bei Leistungsberechtigten, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, Leistungen nach dem Asylberberleistungsgesetz (AsylblG) nur gewährt werden, soweit dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist.

Die medizinische Versorgung erfolgt gemäß § 4 AsylbLG. Im Bedarfsfall werden die notwendigen Leistungen gewährt.

Eine Isolierung von der Gesellschaft erfolgt durch die Unterbringung in der GU-ZAST und die Begrenzung der räumlichen Beschränkungen der Duldung auf den Landkreis bzw. Stadt Halberstadt nicht. Auf Antrag kann die räumliche Beschränkung zur Wahrnehmung von Terminen befristet aufgehoben werden (z.B.Rechtsanwalttermine, Religionsausübung). Ihren entsprechenden Anträgen sowie denen der Mitunterzeichner der Petition wurde bereist stattgegeben.

Die Aufenthaltsdauer in der GU-ZASt bestimmt sich ausschließlich durch eine fortgesetzte beharrliche Weigerung, an der Beschaffung von Heimreisedokumenten mitzuwirken. Sie verschleiern bewusst Ihre wahre Staatsangehörigkeit, wirken bei Botschaftsanhörungen nicht mit, machen unvollständige und unrichtige Angaben auf Passersatzbeschaffungsanträgen und lassen Ihre vorhandenen Ausweise und Bescheinigungen nicht verlängern. Durch die fehlende Mitwirkung bzw. die vorsätzlichen Angaben falscher personenbezogener Daten werden aufenthaltsbeendende Maßnahmen vereitelt. Durch konstruktive Mitwirkung besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit, die Unterbringung in der GU-ZASt zu beenden.

Ihrem Anliegen kann nicht gefolgt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Knöfler

Ausschussvorsitzende

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