Am 6. und 14. Dezember wurden 20 Flüchtlinge aus Burkina Faso genötigt,
zur Botschaftsanhörung in die ZASt in Halberstadt zu kommen.
Am 6. Dezember wurden alleinstehende Männer mit Kleinbussen des
Ordnungsamtes an den jeweiligen Flüchtlingsheimen abgeholt. Diese
Kleinbusse werden auch für Abschiebungen genutzt.
Um 10 Uhr wurden so Flüchtlinge von ihren Heimen in Magdeburg,
Aschersleben/Eisleben, Krumpa und Wallendorf abgeholt. In den
Kleinbussen befanden sich drei Sicherheitstypen vom Ordnungsamt und ein
Vertreter der Ausländerbehörde, also die selbe Konstellation wie bei
Abschiebungen in Sachsen-Anhalt.
Sie wurden dann nach Halberstadt zur ZASt gebracht und mußten in der
dortigen Ausländerbehörde warten. Bei einem Klogang wurden sie durch
Sicherheitstypen begleitet, waren so die gesamte Zeit nicht unbeobachtet.
Vor der Botschaftsanhörung mußten sie ihre Taschen leeren und wurden von
Sicherheitstypen mit Handschuhen an den Händen durchsucht.
Bei der Botschaftsanhörung befanden sich zwei Vertreter der Regierung Burkina Faso, ein Botschafter, ein Dolmetscher und zwei Vertreter der Ausländerbehörde oder des Bundesamtes anwesend. Es erfolgte eine kurze Befragung unter anderem wurde gefragt: "Die Deutschen wollen Dich nach Hause schicken, willst Du gehen?"
Nachdem so alle Durchsucht und befragt wurden, wurden sie wieder zurück in die jeweiligen Flüchtlingsheime gebracht. Dort kamen sie um ca. 20 Uhr an.
Am 14.12.04 wurde mit zwei Flüchtlingsfamilien aus dem Flüchtlingsheim in Großkugel dasselbe Prozedere durchgeführt.
Die zwei Vertreter der Regierung Burkina Faso, ein Botschafter, ein Dolmetscher und zwei Vertreter der Ausländerbehörde oder des Bundesamtes waren zwei Wochen in Halberstadt um diese Botschaftsanhörungen durchzuführen. Der Erfolg der Vorführung des Ablaufs einer Abschiebung bewirkte die gewollte Einschüchterung der Flüchtlinge.