PDS: Umstände des Todes eines Asylbewerbers zeigen
Ausreiseeinrichtung in Halberstadt ist inhuman und muss geschlossen werden

Die Landesregierung hat im Ausschuss für Inneres über die Umstände des Todes eines Asylbewerbers berichtet. Der aus Afrika stammende Flüchtling war im Jahr 2002 in das Abschiebungslager in Halberstadt eingewiesen worden. Angeblich war der nach seinen Angaben aus dem Sudan stammende John Williams seiner sogenannten Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Passersatzpapieren nicht nachgekommen.

Obwohl sich schon während des Sommers die ersten schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen zeigten - er verlor zeitweise das Augenlicht - wurde seitens des Sozialarbeiters erst Ende des letzten Jahres reagiert und intensiver ärztlich betreut. Anfang diesen Jahres wurde er in das Krankenhaus eingewiesen, von dort in ein weiteres Krankenhaus verlegt und schließlich als komatöser Patient in die Uniklinik Halle-Dölau eingeliefert. Es wurde ein Zerfall der Gehirnstruktur festgestellt. Von der Uniklinik wurde er im März in ein Pflegeheim gebracht. Nach Auskunft der Landesregierung wurde Herr Williams auf einem anonymen Urnengräberfeld beerdigt. Bis heute ist seine Herkunft nicht bekannt, und dies scheint die Landesregierung auch nicht mehr zu interessieren.

Der Anwalt wurde über keine der Vorgänge um seinen Mandanten informiert und erkundigte sich bei der Ausländerbehörde Zerbst nach dem Verbleib von John William. Diese verweigerte ihm die Auskunft. Nachdem der Anwalt die Ausländerbehörde unter Druck setzte, musste sie seine Mandantschaft anerkennen und schickte am 25. Juni 2004 einen lapidaren Brief mit der Information "Ihr Mandant ist am 04.04.04 verstorben". Zudem wurde von Mitarbeitern der Einrichtung in Halberstadt trotz eines vorhandenen Vormundes die anwaltliche Post von Herrn Williams geöffnet.

Der ganze Vorgang zeigt, dass in der Ausreiseeinrichtung in Halberstadt die von der Landesregierung angestrebte "intensive" Betreuung nicht stattfindet. Diese Einrichtung ist vielmehr inhuman und muss geschlossen werden. Auch zeigt die Statistik, dass das von der Landesregierung angestrebte Ziel, abgelehnte Asylbewerber durch die Einweisung in die Ausreiseeinrichtung zur Ausreise zu zwingen, nicht in Erfüllung gegangen ist.

Zudem fordert die PDS die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Herkunft von Herrn Williams geklärt wird, damit seine Angehörigen umgehend über den Tod informiert werden können. Zu klären ist auch, weshalb der Anwalt und der Vormund von Herrn Williams nicht die entsprechenden Informationen über ihren Klienten hatten beziehungsweise diese verweigert worden sind.

Magdeburg, den 19. Juli 2004
Matthias Gärtner Innenpolitischer Sprecher

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