1. Präzedenzfall: Flüchtling muß nicht ins Abschiebelager Halberstadt
Interview mit dem Anwalt Kunz

Das Abschiebelager Halberstadt besteht seit dem 01.01.02, meherere Verfahren sind anhängig. Ende letzten Jahres kam es zum ersten Präzedenzfall. Ein Flüchtling konnte erfolgreich aus dem Abschiebelager HBS geklagt werden. Hierzu ein Interview mit dem Anwalt Kunz aus Dessau.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg fordert sowohl "sachfremden Druck" zu berücksichtigen, also die unmenschliche Unterbringung im Abschiebelager, der nichts dazu beiträgt Passersatzpapiere zu beschaffen, als auch eine Prüfung "der Maßnahme" nach einer gewissen Zeit.
Beides wurde bisher vom Innenministerium Sachsen-Anhalt abgelehnt. Es weigerte sich sowohl die Unterbringung im Abschiebelager zeitlich zu begrenzen als auch den Sinn der Unterbringung zu prüfen. Audioportal Freier Radios

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