gerichtliche Entscheidung zum Abschiebelager - ein erster kurzer Bericht

In Halberstadt gibt es auf dem Gelände der ZAST (Zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge) das Abschiebelager HBS. Hier werden Flüchtlinge eingewiesen, die vollziehbar abschiebbar sind, aber deren Identität nicht geklärt ist. Durch Druck sollen sie - so die Behauptung des Innenministeriums - dazu gebracht werden, ihrer "Mitwirkungspflicht" nachzukommen.
Sie müssen dann über Jahre ohne Geld, nur versorgt mit Großküchenessen, in einer ehemaligen NVA-Kaserne leben. Dies führt dazu, dass genauso wie in den andern Abschiebelagern (Bramsche in Niedersachsen, Trier in Rheinland-Pfalz, Fürth in Bayern, Neumünster in Schleswig-Holstein und Horst in Mecklenburg-Vorpommern) 50 % der Flüchtlinge in die Illegalität flüchten. Wenige klagen gegen die "Wohnsitzauflage" im Abschiebelager, wie die Einweisung genannt wird.
In Sachsen-Anhalt sind mehrere Klagen gegen die Unterbringung im Abschiebelager HBS anhängig. Zwei Klagen wurden jetzt vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg verhandelt.

T. wurde bereits 2002 ins Abschiebelager HBS eingewiesen und leidet durch den Aufenthalt unter schweren depressiven Störungen. Die Klage ist seit zwei Jahren anhängig.

Zum Prozess von T.

Der 1. Prozesstag am 20.03. vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg endete mit einem Befangenheitsantrag gegen den Richter J., der Prozess ließ sich nur als skandalös bezeichnen (siehe hierzu auch unsere Presssemitteilung). Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt und der nächste Termin auf den 08.05. gesetzt. Mit demselben Richter, aber einer anderen Übersetzerin, die diesmal auch für den klagenden Flüchtling T. übersetzte, wurde der Prozess fortgesetzt. Vom Richter wurden wieder alle Beweisanträge des Klägers, vertreten durch seine Anwältin, abgelehnt. Die Vertretung der Ausländerbehörde Kreis Oschersleben weigerte sich, Fragen des Klägers zu beantworten. Der Eindruck eines fairen Verfahrens konnte sich nicht einstellen. Die um 10 Uhr begonnene Verhandlung endete um 12 Uhr.

Nun ist das Urteil da. Eine kurze Zusammenfassung:

Dem klagenden Flüchtling T. wird vom Gericht nach wie vor vorgeworfen, dass er seine Identität verschleiere.
Die vom Kläger vorgelegten ärtzlichen Atteste zu seiner gesundheitlichen Situation werden vom Gericht als nicht brauchbar für diese Klage eingeschätzt. Um die bemängelte nicht vorhandene soziale Betreuung im Abschiebelager HBS müsse sich der Kläger eben selbst vor Ort bemühen, und die Mißstände, über die er sich beschwert, müsse er eben selber vor Ort beheben lassen.
Abschließend lässt sich zu diesem zynischen Urteil noch sagen, dass auf den Beugecharakter des Aufenthalts im Abschiebelager HBS nicht eingegangen und das Urteil vom VG Trier zu diesem komplett ignoriert wird. (Das VG Trier entschied, dass die Unterbringung im Abschiebelager Trier Beugecharakter hat, wenn die Unterbringung nicht zur Klärung der Identität führt und auch keine Maßnahmen unternommen werden, diese zu klären, sondern der Flüchtling durch die Unterbringung im Abschiebelager dazu gebracht werden soll "freiwillig" auszureisen.)

P.S. Die Verhandlung der Klage des Flüchtlings C. vor dem VWG Magdeburg am 15.05. fand hingegen in einer ganz anderen Stimmung statt. Bisher gibt es in diesem Verfahren nur die mündliche Auskunft des Gerichts, dass C. das Abschiebelager HBS verlassen könne. Wir warten noch auf das Urteil.

Außerdem sehen wir uns hoffentlich bei den Aktionstagen für die Schließung des Abschiebelagers HBS in Magdeburg am 29.+ 30.05. und/oder beim Protestcamp für die Schließung des Abschiebelagers Bramsche vor dem Abschiebelager Bramsche vom 5.-7. Juni.

mit lieben Grüßen no lager Halle

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