Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Halberstadt / Verbandsanhörung geplant / Hövelmann: Sinnvolle Auslastung einer Landeseinrichtung

Magdeburg, den 15. November 2007
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 330/07

Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat in der heutigen Landtagssitzung die geplante Einrichtung einer Gemeinschafts­unterkunft für Asylbewerber in den Räumen der Zentralen An­laufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Halberstadt als "sinnvolle Auslastung einer Landeseinrichtung" bezeichnet: "Die ZASt verfügt über eine gute sächliche und personelle Infrastruktur und ist insoweit für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern bestens geeignet."

Hövelmann unterstrich, selbst während der stärksten Belegung der ZASt, die Anfang der 90er-Jahre bei über 1.200 Personen lag, sei es nicht zu gravierenden Problemen wie etwa fremden­feindlichen Übergriffen gekommen: "Vor einer Dramatisierung möchte ich deshalb warnen. Auch ein polizeilicher Schwerpunkt im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der Ausländer dort ist bis heute nicht erkennbar."

Der Minister informierte darüber, dass das Vorhaben Gegen­stand eines sorgfältigen Anhörungsverfahrens sein werde: "Derzeit wird die Anhörung der Liga der freien Wohlfahrts­verbände und des Flüchtlingsrats durchgeführt. Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten bereits die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbände sowie die beteiligten Behörden und Dienststellen.

Vertreter des Runden Tisches gegen Ausländerfeindlichkeit habe ich zu einem Gespräch im Dezember zu mir eingeladen."

Momentan zeichne sich ab, dass hinsichtlich einzelner Personengruppen, vor allem schulpflichtiger Kinder und ihrer Familien, noch vertiefte Prüfungen erforderlich sind, sagte Hövelmann weiter: "Unnötige Härten wie mehrfachen Schulwechsel innerhalb kürzerer Zeiträume wollen wir vermeiden. Ob noch weitere Ausnahmen angebracht sind, wird letztlich in Auswertung der Verbandsanhörung zu entscheiden sein."

Hintergrund:

Bereits seit einigen Jahren ist bundesweit ein kontinuierlicher Rückgang des Zu­gangs von Asylbewerbern zu verzeichnen. Kamen im Jahr 2001 noch etwas mehr als 88.000 Asylbewerber nach Deutschland, so waren es im Jahr 2006 nur noch gut 21.000 Asylantragsteller. Dieser Trend spiegelt sich natürlich auch im Land wieder. So wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2001 noch knapp 3.800 Asylbewerber aufge­nommen, während im Jahr 2006 weniger als 1.000 Asylbewerber zu verzeichnen waren. Diese Entwicklung führte zu einer wesentlichen Unterbelegung der Erstauf­nahmeeinrichtung des Landes für Asylbewerber, der Zentralen Anlaufstelle für Asyl­bewerber (ZASt) in Halberstadt. Nach dem Asylverfahrensgesetz hat jedes Land eine solche Erstaufnahmeeinrichtung vorzuhalten.

Vor diesem Hintergrund ist geplant, ab Januar 2008 eine Gemeinschaftsunterkunft in den Räumlichkeiten der ZASt einzurichten, in der neu in Sachsen-Anhalt aufgenom­mene Ausländer, die einen Asylantrag stellen, für die Zeit des Asylverfahrens, höchstens jedoch für ein Jahr untergebracht werden sollen. Erst danach erfolgt die Verteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte.

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das für die Entschei­dung über Asylanträge zuständig ist, entschied das Amt in den Jahren 2005 und 2006 über 90 Prozent der Anträge im Laufe eines Jahres nach Antragstellung, bei über 70 Prozent fiel eine Entscheidung bereits innerhalb der ersten drei Monate.

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