Zentrale Unterbringung von Asylbewerbern in Halberstadt:
Familien werden auch künftig dezentral untergebracht
Minister Hövelmann trifft Runden Tisch gegen Ausländerfeindlichkeit

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 027/08
Magdeburg, den 13. Februar 2008

Bei der zukünftigen Unterbringung von Asylbewerbern in Sachsen-Anhalt werden Familien und alleinstehende Frauen mit Kindern auch weiterhin dezentral untergebracht. Das ist das wichtigste Ergebnis eines Treffens von Innenminister Holger Hövelmann (SPD) mit Vertreterinnen und Vertretern des Runden Tisches gegen Ausländerfeindlichkeit in Sachsen-Anhalt. Hövelmann: "Damit greifen wir ein wichtiges Anliegen des Landtages, des Runden Tisches und der Integrations­beauftragten des Landes auf."

Das Land plant, auf dem Gelände der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Halberstadt eine Gemeinschaftsunter­kunft für Asylbewerber zu schaffen (GU-ZASt). Bisher werden Asylbewerber maximal drei Monate in der ZASt untergebracht. Im Anschluss erfolgt eine Verteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte, wo im Regelfall eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften erfolgt. Das neue Konzept des Ministeriums des Innern sieht eine Unterbringung von Asyl­bewerbern für die Dauer des Asylverfahrens, längstens jedoch ein Jahr, in Halberstadt vor. Da auf dem Gelände der ZASt große Unterbringungsreserven vorhanden sind, können durch die Einrichtung der GU-ZASt erhebliche Einsparungen erzielt werden.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hatten Vertreter des Runden Tisches Innenminister Hövelmann erneut ihre grund­sätzlichen Bedenken dagegen vorgetragen. Besonders die Unterbringung von Familien und alleinstehenden Frauen mit Kindern in der GU-ZASt wurde kritisch gesehen.

Hier stelle sich insbesondere das Problem des Wechsels von Schule und Kinder­tagesstätte. Hövelmann: "Den Bedenken wollen wir Rechnung tragen und dafür sorgen, dass Familien auch künftig dezentral untergebracht werden." Entsprechend der bisherigen Verfahrensweise soll deshalb weiterhin eine Verteilung dieses Personenkreises in die Landkreise und kreisfreien Städte nach Beendigung des bis zu dreimonatigen Aufnahmeverfahrens erfolgen.

Innenminister Hövelmann appellierte an die Landkreise und kreisfreien Städte, angesichts der besonderen Belastungssituationen von Familien diese nach Möglich­keit in Wohnungen anstatt in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen und dabei die bestehenden Handlungsspielräume auszuschöpfen. "Das ist auch ein Beitrag zum friedlichen Zusammenleben von Deutschen und Ausländern", so der Minister.

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