Zentral-Lager Halberstadt
AsylbewerberInnen werden bis zu 15 Monate in der GU-ZAST festgehalten!

Seit März 2008 sollen in Sachsen-Anhalt Flüchtlinge bis zum Ende ihres Asylverfahrens auf dem Gelände der GU-ZAST bei Halberstadt untergebracht werden. Dies hat das Innenministerium per Erlass vom 19.02.08 beschlossen. Die ZAST Halberstadt ist die Zentrale Anlaufstelle für neu angekommene Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt. Die GU-ZAST (Gemeinschaftsunterkunft der ZAST) befindet sich in einem weit abgelegenen ehemaligen Kasernenkomplex und bietet den AsylbewerberInnen nur eine minimale Versorgung.

ZAST - Zentrale Anlaufstelle für Flüchtlinge/AsylbewerberInnen

ZASTen sind 1981 in den einzelnen Bundesländern der BRD eingerichtet worden, es begann die Auslagerung von AsylbewerberInnen. In den ZASTen dürfen Flüchtlinge bis zu 6 Wochen untergebracht werden, bevor sie in die Landkreise umverteilt werden. Dort greift dann seit 1981 die Residenzpflicht für Flüchtlinge, die die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen im Asylverfahren auf die Landkreise beschränkt. Gleichzeitig begann die Lagerunterbringung in den Landkreisen. Es wurden Asylheime eingerichtet, im Beamtendeutsch Gemeinschaftsunterkünfte (GUs) genannt. Sowohl die ZASTen als auch die GUs waren in der Regel leerstehende, heruntergekommene Gebäude. Die Integration sollte erschwert werden. In den Worten von Späth, damaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg: "Wenn die Buschtrommeln berichten, in Baden-Württemberg kommt ihr ins Lager, bleiben die Flüchtlinge weg."

Was in den ZASTen passiert

Die Flüchtlinge haben in den ZASTen der Bundesländer ihre erste Asylanhörung. Da die ZASTen in allen Bundesländern weit außerhalb der größeren Städte liegen, so dass es keine unabhängige soziale und juristische Hilfe gibt, müssen die Flüchtlinge ihre Erstanhörung ohne juristischen Beistand bewältigen. So wird der erste Asylantrag meistens abgelehnt, die Anerkennungsrate im Erstverfahren liegt seit Jahren unter 1 %. Die Flüchtlinge werden laut Asylverfahrensgesetz (AsylVfg) nach 6 Wochen in die Landkreise umverteilt. 1989 stieg die Anzahl der Flüchtlinge, die in die BRD kommen konnten, stark an. Obwohl dies absehbar war, wurden weder die Plätze in den ZASTen und Gemeinschaftsunterkünften erhöht, noch mehr Asylrichter eingestellt. Stattdessen wurde das Asylverfahrensgesetz geändert, AsylbewerberInnen können seitdem "in Ausnahmefällen" bis zu 3 Monate in den ZASTen untergebracht werden. Durch die rassistische Hetze und die folgenden Pogrome von Hoyerswerda und Rostock konnte das Asylrecht 1993 faktisch abgeschafft werden.
In Sachsen-Anhalt wurde die Ausnahme, dass AsylbewerberInnen bis zu 3 Monaten in der ZAST untergebracht werden können, zur Regel.

Asyl seit 1993

Durch die Regeln des verstümmelten Asylrechts sank die Zahl der AsylbewerberInnen kontinuierlich. So durch die "Sichere-Drittstaaten-Regelung": Flüchtlinge, die über einen Staat einreisen, in dem sie nicht verfolgt werden, können in diesen Staat zurückgeschoben werden. Alle Staaten, die die BRD umgeben, sind Staaten, in denen den Flüchtlingen (angeblich) keine politische Verfolgung droht, so dass sie dorthin ohne Prüfung ihres Asylbegehrens abgeschoben werden können. Die Kapazitäten der ZASTen und Gemeinschaftsunterkünfte wurden nicht zurückgebaut. Die Situation der AsylbewerberInnen in den einzelnen Bundesländern wurde kontinuierlich verschlechtert.
Die Regelung der "sicheren Drittstaaten" wurde auf die ganze EU ausgeweitet. Dies hat zur Folge, dass Flüchtlinge nur noch in den Randstaaten der EU Asyl beantragen können. Ohnehin können die meisten dank Festung Europa gar nicht mehr bis in die EU gelangen.

Abschiebelager

Seit 1998 wurden in Niedersachsen unter Gerhard Schröder Abschiebelager eingerichtet, sogenannte Ausreiseeinrichtungen. Dafür gab es keine gesetzliche Regelung, die Abschiebelager wurden nur aufgrund von Erlassen errichtet. Antirassistische Gruppen nannten sie deshalb "Projekt X".
Diese Lageridee stammte aus den Niederlanden, dort wurden seit 1996 entsprechende Lager eingerichtet. Nach 2 Jahren wurden sie aber wieder geschlossen, da die Hälfte der Eingewiesenen in die Illegalität flüchtete. In allen Bundesländern, in denen diese Lager errichtet wurden, bestätigte sich diese Erfahrung.
1998 wurde ein Abschiebelager in Nordrhein-Westfalen eingerichtet, das nach mehreren Selbstverstümmelungen und einem Selbstmord geschlossen wurde. In Rheinland-Pfalz (1999), Bayern (2001) und Sachsen-Anhalt (2002) wurden weitere Abschiebelager eingerichtet. All diese Lager wurden zumeist direkt in bestehenden ZASTen angesiedelt. Sie konnten zum Beispiel in Niedersachsen regelrecht leergeklagt werden. In Rheinland-Pfalz musste das Abschiebelager, das sich in einem Kombi-Lager von ZAST, Abschiebegefängnis und Erstaufnahme für Russlanddeutsche befand, nach Trier verlegt werden.

Wer muss ins Abschiebelager

In den Erlassen zur Einrichtung von Abschiebelagern wird behauptet, dass Asylbewerber, die ihre Mitwirkungspflicht verletzt haben, eingewiesen werden können. Die Mitwirkungspflicht an der eigenen Abschiebung hat zum Beispiel ein Asylbewerber verletzt, dessen Botschaft bei einer Botschaftsanhörung behauptet, er käme nicht aus dem angegebenen Herkunftsland.
Es wird also so getan, als seien die Eingewiesenen selbst schuld. In Sachsen-Anhalt vertreten selbst Wohlfahrtsverbände diese Auffassung.

Die Lebensbedingungen im Abschiebelager

Die AsylbewerberInnen, deren Asylverfahren beendet sei (Erlass Sachsen-Anhalt), erhalten nur Großküchenessen, nur Kleidung aus der Kleiderkammer der ZAST und nur die medizinische Versorgung, die "unabweisbar notwendig ist". Sie landen also auf einem Abstellgleis. Angeblich sollen sie dabei "intensiv betreut" und durch Gespräche "zur freiwilligen Ausreise" bewegt werden.
Die Unterbringung im Abschiebelager auf dem Gelände der ZAST in Halberstadt / Sachsen-Anhalt führte dazu, dass viele Flüchtlinge an dem vitamin- und ballaststoffarmen, fettreichen Essen erkrankten. Anfang 2004 verschwand gar ein schwer kranker Mensch, nachdem er ins Krankenhaus gebracht worden war. Der Notarzt wurde von befreundeten Asylbewerbern gerufen, die auch in dem Abschiebelager leben mussten, nicht etwa von den angeblich intensiv betreuenden Angestellten. Wohin John William, der aus dem Sudan geflohen war, verschwunden ist, konnte erst im Juni 2004 herausgefunden werden, 2 Monate nach seinem Tod am 4. April 2004.
John William kam aus dem Süden des Sudans und sprach somit kein Arabisch, der Botschafter des Sudans in der BRD stammt aus der arabisch geprägten diktatorischen Elite des Nordsudans. Sudanesen, die kein Arabisch sprechen, werden von der sudanesischen Botschaft in der BRD nicht als Sudanesen anerkannt - die Mitwirkungspflicht ist verletzt.

Erfolglose Abschiebelager

In allen Bundesländern wurden die Abschiebelager auf Geländen der ZASTen eingerichtet. So wurden die ZASTen, in denen Abschiebelager sind, zu GU-ZASTen. Trotzdem konnte weder in Halberstadt noch in den anderen ZASTen der Leerstand behoben werden. Der vorderste der drei Plattenbauten, Block A der GU-ZAST in Halberstadt, in dem sich das Abschiebelager befindet, wirkt eher menschenleer. Die meisten Eingewiesenen sind bei Freunden außerhalb von Halberstadt, wo sie sich laut Residenzpflicht nicht aufhalten dürften. So pendeln sie zwischen gerichtlich verhängten Arbeitsstunden, wenn sie außerhalb des Landkreises Halberstadt oder bei Schwarzarbeit erwischt werden, oder gar zwischen Gefängnis, und ihrem selbst gewählten Lebensumfeld.
Viele Flüchtlinge konnten inzwischen auch erfolgreich aus dem Abschiebelager geklagt werden; manche, weil sie Diabetes oder andere Krankheiten hatten, die von der dauerhaften Unterbringung im Abschiebelager und dem schlechten Essen mindestens mitverursacht wurden. Einige litten auch an Bluthochdruck durch die ständige Unsicherheit: teilweise erhielten sie nur Duldungen für einige Tage, bei jeder Duldungsverlängerung gab es schikanöse Gespräche mit den Angestellten der Ausländerbehörde.
Von erfolgreichen Abschiebungen konnte das Innenministerium kaum berichten. Eine, die von Lassarat, war dank der Guinea-Delegation möglich, an der auch ein bekannter Schlepper, N'Faly Keita, beteiligt war. Diese Delegation kam dreimal in die BRD. Für jedes Reisepapier, das die Guinea-Delegation ausstellte, erhielt sie um die 300 Euro.

Kombi-Lager / Zentral-Lager werden errichtet

Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt erklärte bereits im Juli 2005, dass die GU-ZAST viel zu teuer ist. Um die teuren Lager / ZASTen halten zu können, wurden dorthin mehr und mehr Funktionen verlegt. So finden in der GU-ZAST Botschaftsvorführungen statt und AsylbewerberInnen aus dem gesamten Bundesgebiet werden nach Halberstadt gebracht. In Niedersachsen reagierte die Landesregierung zuerst und verteilte nur noch ein Drittel aller neu eingetroffenen AsylbewerberInnen weiter in die Landkreise. So entstanden in Bramsche und Blankenburg zwei große Lager, aus denen ein Drittel aller AsylbewerberInnen direkt in die Illegalität flohen, ohne den Ausgang ihres Asylverfahren abzuwarten. Für die Kinder wurde gar eine eigene Lagerschule in Bramsche eingerichtet.
Hamburg begann die ZAST komplett nach Horst in Mecklenburg-Vorpommern auszulagern, kombiniert mit einem Abschiebelager. In Berlin wird die ZAST in der Motard-Straße zum Abschiebelager.

Sachsen-Anhalt: Zentral-Lager Testphase

In Sachsen-Anhalt wurden ab dem 28.12.2005 über ein Jahr lang Familien und männliche AsylbewerberInnen aus der geschlossenen GU in Schönebeck nach Halberstadt gebracht. Diese wurden inzwischen nach Aschersleben umverteilt. Der Landkreis Ostharz schloss die GUs in Elend bei Wernigerode und in Thale, die AsylbewerberInnen in Thale begannen daraufhin einen Hungerstreik, um gegen die Verlegung nach Halberstadt zu protestieren. Angeblich sollen die AsylbewerberInnen aus Thale und Elend wieder in eine normale GU zurückverteilt werden.
Sachsen-Anhalt hat nach diesen Versuchen am 19. Februar 2008 einen Erlass veröffentlicht. Es sollen alle AsylbewerberInnen "bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens" in der GU-ZAST Halberstadt bleiben, dies dürfe - (...) jedoch grundsätzlich die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten." Asylverfahren dauern mit einem Anwalt mehrere Jahre. So kurze Asylverfahren lassen sich nur realisieren, wenn die AsylbewerberInnen nicht über ihre Rechte informiert werden, dies ist insbesondere in abgelegenen Lagern wie in Halberstadt möglich, 7 Kilometer außerhalb der Stadt. Als humanitäres Feigenblatt sollen Familien schneller in die Landkreise verteilt werden.

Zentrallager für AsylbewerberInnen in Sachsen-Anhalt

Bauliches: Nach dem verheerenden Brand in der Obdachlosenunterkunft Halberstadt am 2. Dezember 2005, bei dem neun Obdachlose starben, wurden in der GU-ZAST Halberstadt die oberen beiden der vier Wohnetagen in den drei Plattenbauten geschlossen. So bietet die GU-ZAST im Moment nicht mehr 1200 Plätze, wenn der Belegungsschlüssel des Innenministeriums zugrunde gelegt wird, sondern 600 Plätze. Für das Zentrallager wird seit September 2007 gebaut. Im Block A, in dem sich das Abschiebelager befindet, sind die oberen Etagen saniert worden. Block B soll als Unterkunft wegfallen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten soll in Block A und C Platz für 800 AsylbewerberInnen sein, 200 Plätze mehr als jetzt. Das Innenministerium geht derzeit davon aus, dass monatlich etwa 50 Flüchtlinge nach Sachsen-Anhalt kommen und in der GU-ZAST genug Platz ist, um alle AsylbewerberInnen 15 Monate lang dort festzuhalten.
Die Asylbewerberzahlen werden weiter sinken, der nächste Leerstand in der GU-ZAST Halberstadt ist absehbar. Das Innenministerium wird wieder eine weitere Verschlechterung der Lebenssituation von AsylbewerberInnen in Sachsen-Anhalt planen. Es ist zu befürchten, dass alle AsylbewerberInnen in Sachsen-Anhalt auf Dauer in der GU-ZAST Halberstadt festgehalten werden.

In den Landkreisen Sachsen-Anhalts

Viele Gemeinschaftsunterkünfte in Sachsen-Anhalt sind unterbelegt. Die AsylbewerberInnen in Elend, Thale, Schönebeck und Hohenthurm wurden in andere Gemeinschaftsunterkünfte umverteilt, nachdem dort die unrentablen GUs geschlossen worden waren. So verloren die AsylbewerberInnen ihre mühsam aufgebauten Kontakte, ein Umzug in Wohnungen wurde verhindert. Meistens landeten sie in noch abgelegeneren und isolierteren Heimen, mit noch weniger sozialen Einrichtungen und Möglichkeiten. Die Auslagerung in menschenleere Regionen geht weiter.

Die Rolle der Landesregierung

Das Land Sachsen-Anhalt verschlechtert die Situation von AsylbewerberInnen gezielt. Es betreibt die diskriminierende, isolierende und finanziell teurere Unterbringung in Lagern weiter. Anstatt die sinkenden Zahlen für eine humanere und kostengünstigere Unterbringung der wenigen Flüchtlinge in Wohnungen in den größeren Städten zu nutzen, wo sich eigene Communities bilden könnten, das Zusammenleben bereichert und die Integration gefördert werden könnte, wird die Integration gezielt verhindert. Rassismus fördert diese diskriminierende Politik der Landesregierung. Hierbei wird willentlich in Kauf genommen, dass Flüchtlinge in ländlichen Regionen leben müssen, wo die Zivilgesellschaft besonders schwach ist und die Gefahr für nicht-weißhäutige Menschen besonders hoch ist, Opfer rassistischer Gewalt zu werden.

Die Perspektive, dass alle AsylbewerberInnen in der GU-ZAST untergebracht werden, scheint das Ziel der Landesregierung zu sein. Von einem weltoffenen Sachsen-Anhalt kann keine Rede sein. Vielmehr bestätigt sich, dass die Landesregierung selbst eine rassistische Politik betreibt. Die Ermordung von Oury Jalloh ist nur die Spitze des Eisberges.

Festung Europa

Die Festung Europa wurde gezielt und führend von der BRD vorangetreiben. Die Richtung wurde dabei vom Bundesinnenministerium mit den Innenministerien der Länder abgestimmt. So ist jedes Bundesland mitverantwortlich für die EU-Politik, die das Mittelmeer in ein Massengrab verwandelt, Lager vor den Toren der EU errichtet, von Marokko bis in die Ukraine, die Polizei und Militär in der Abwehr von Flüchtlingen trainiert und die eigenen Erfahrungen in der Menschenjagd weitergab und -gibt.
Durch die Festungsmauern um Europa kommen nur die besonders Ausdauernden hierher, die mit dem Mut der Verzweiflung bereit sind, sich den organisierten Schleppern auszuliefern. Die Migration nach Europa wird so auch besonders teuer, den MigratInnen wird regelrecht die Kohle aus der Tasche gezogen und sklavenähnliche Verhältnisse, Zwangsprostitution und Schuldknechtschaft werden gefördert. Während die legale Fahrt in die EU oft nur einen zweistelligen Eurobetrag kostet, zahlt man als sog. IllegaleR mehrere tausend Euro.

Die Eliten der EU planen so die Zukunft, abgesperrte Reichenghettos und rechtlose Slums auch in der EU. Wir werden alle dafür zahlen, wenn wir nicht die Festung schleifen und mit den AsylbewerberInnen, Illegalen und allen Flüchtlingen solidarisch sind.

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